Versicherungen für Berufssportler

Berufsunfähigkeit (Dauernde Invaliditätsversicherung) und Unfalltagegeldversicherung

Unsere beiden Spezialversicherungslösungen bieten folgende Problemlösungen für Berufsfußballspieler:

1) Einmalige finanzielle Entschädigung wenn der Berufsfußballspieler aufgrund eines Unfalls oder einer akut erstmals auftretenden Krankheit vollständig außerstande ist seinen Beruf als Fußballspieler auszuüben.

1a) Die gewählte Versicherungssumme kann auch als Todesfallsumme mitversichert werden!

2) Tagegeldleistung während einer Verletzungsphase

Krankentagegeld muss sich nach den Bedürfnissen des Profis richten, d.h. es muss der Bedarf genauestens berechnet werden, damit nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Vereins keine Versorgungslücke entsteht oder ein zu hoch angesetztes Krankentagegeld, aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Bereicherungsverbot) nicht zur Auszahlung gelangt.

Ab wann leistet die Tagegeldversicherung?

  • Die Leistung der vereinbarten Taggeltsumme erfolgt ab dem 42. Tag.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung macht der Vereinsarzt, Gesundmeldung auch.
  • Die Auszahlung kann mit einem 14-tägigen Intervall erfolgen.
  • Als Ende der Arbeitsunfähigkeit wird die Teilnahme am Mannschaftstraining herangezogen. Individuelles Training gilt als Arbeitsunfähigkeit.

Finanzielle Absicherung bei Sportinvalidität / Karriere-Ende infolge Unfall oder Krankheit durch einmalige Kapitalzahlung.

Ab wann bekommt der verletzte Spieler die einmalige Entschädigung für seine Berufsunfähigkeitsversicherung ausbezahlt?

  • Wenn die Invalidität innerhalb von 15 Monaten ab Unfall oder Krankheitszeitpunkt aufgetreten ist und von einem Arzt innerhalb von 18 Monaten schriftlich bestätigt wurde.

Interesse?

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne - persönlich und kompetent.

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